Die Pflichten der neuen Heizkostenverordnung

Die Pflichten der neuen Heizkostenverordnung

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Mit dem 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um.

Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken.

Die neue HKVO verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernauslesbarer Messtechnik und Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner.

Mit unseren Lösungen erfüllen Sie alle neuen Anforderungen – komfortabel und einfach.

Seit 1. Dezember 2021

dürfen bei Neuausstattung und Geräteaustausch nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.

Ab 1. Januar 2022

müssen Bewohnern in fernauslesbaren Liegenschaften monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitgeteilt werden.

Bis zum 31. Dezember 2026

Müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein.

Umrüsten und von den Vorteilen profitieren

Sofern Sie noch keine fernauslesbare Messtechnik in Ihrer Liegenschaft verbaut haben, sollten Sie nicht bis zum 31.12.2026 mit dem Austausch warten.

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Umrüstkonzept, welches aus technischer- und kaufmännischer Sicht den optimalen Zeitpunkt trifft.

Die Fernauslesung macht Vor-Ort-Termine überflüssig. Der damit verbundene Zeit- und Organisationsaufwand entfällt. Die Bewohner müssen zur Ablesung nicht mehr zu Hause sein. Das bedeutet mehr Komfort für alle.

Mit der Fernauslesung wird die monatliche Erfassung und Bereitstellung von aktuellen Verbrauchsinformationen möglich. Die erhöhte Verbrauchstransparenz hilft den Bewohnern Energie einzusparen.